Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (nachfolgend IE-RL genannt) fordert für bestimmte Industriebereiche die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) im Rahmen der Anlagengenehmigung. Dieser AZB soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück darstellen. Er dient letztlich als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach § 5 Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz n. F. (BImSchG) (vgl. Art. 22 IE-RL).
Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat mit Beschluss zum UMK-Umlaufverfahren 20/2013 vom 01.10.2013 die von der LABO erstellte Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser zur Kenntnis genommen und deren Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zugestimmt. Gleichzeitig hat die UMK die LABO gebeten, ihre Arbeitshilfe unter Beteiligung der LAWA und der LAI zum Zeitpunkt des Vorliegens einer EU-Leitlinie zum Ausgangszustandsbericht zu überprüfen und die bis dahin vorliegenden Erfahrungen im Umgang mit der Arbeitshilfe aus der Vollzugspraxis in eine Aktualisierung des Dokumentes einfließen zu lassen.
Nach erfolgter Veröffentlichung der EU-Leitlinie und dem Vorliegen entsprechender Vollzugserfahrungen wurde unter Einbezug von Erkenntnissen aus dem LABO-Workshop zum Ausgangszustandsbericht vom 30./31.09.2016 eine vollständig überarbeitete und aktualisierte Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht erstellt. Die UMK hat diese in ihrem Umlaufverfahren 22/2019 zur Kenntnis genommen und deren Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zugestimmt.
Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) fordert, dass für IED-Anlagen Auflagen zur Überwachung von Boden und Grundwasser in Genehmigungsbescheide aufzunehmen sind, um frühzeitig Verschmutzungen durch den Anlagenbetrieb erkennen zu können.
Die Arbeitshilfe füllt eine bestehende Lücke, die sich aus der Überwachungspflicht nach § 21 Abs. 2a BImSchV für die Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht ergeben hat. Bislang ließ sich diese Überwachung nicht vollständig mit den bestehenden Regelungen abdecken. Als Bestandteil dieses Netzwerkes bestehender anlagenbezogener Überwachungspflichten greift sie jene Regelungen auf, auch um einer unnötigen Dopplung von Überwachungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Die von der BImSchV vorgegebenen Mindestintervalle werden mit Hilfe dieser Arbeitshilfe entsprechend differenziert sowie die zur Verfügung stehenden Instrumente der Überwachungsmaßnahme über die ausschließliche Festlegung auf Messungen beispielhaft um Vor-Ort-Begehungen, Inaugenscheinnahmen/Inspektionen und interne Prüfberichte erweitert.
Die systematische Bewertung des Verschmutzungsrisikos gibt dem Anlagenbetreiber zusätzlich die Möglichkeit zu prüfen, welche Maßnahmen bereits in den Kontext einer Überwachung nach § 21 BIschV fallen.
Die Arbeitshilfe soll Betreibern von Anlagen nach der IE-RL und Gutachter*innen als Hilfestellung für die Erstellung von Überwachungskonzepten dienen und den jeweils zuständigen Behörden Hinweise zur Aufnahme von Überwachungstätigkeiten nach der 9. BImschV in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid geben.
§ 5 Abs. 4 BImSchG fordert, dass nach Einstellung des Betriebes von Anlagen nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen unter bestimmten Voraussetzungen das Anlagengrundstück in den Ausgangszustand zurückzuführen ist. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 eingeführt.
Der Bericht über den Zustand von Boden und Grundwasser zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung soll den quantitativen Vergleich mit dem im AZB (s.o.) beschriebenen Zustand ermöglichen und bildet hierfür das korrespondierende Element.
Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat mit Beschluss zum UMK-Umlaufverfahren 17/2017 vom 06.06.2017 die zwischen LABO, LAWA und LAI abgestimmte Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht (Stand: 09.03.2017) zur Kenntnis genommen. Die Arbeitshilfe ist Teil der Gesamt-Arbeitshilfe der LAI zur nationalen Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie (IE-Richtlinie). Die Umweltministerkonferenz hat einer Veröffentlichung der LABO-Arbeitshilfe auf den Internetseiten von LABO und LAI zugestimmt.