Auf Bitte der 93. Umweltministerkonferenz (UMK) wurde im März 2020 eine gemeinsame LAWA/LABO – PFAS-Koordinierungsgruppe eingerichtet.
In einem vernetzten Ansatz haben Fachleute aus unterschiedlichen Disziplinen und Ressortbereichen des BMU, des UBA, der Trinkwasserkommission (TWK), der Fachausschüsse und aus Fachbehörden der Länder bestehende Probleme aus Sicht der Länder gemeinsam beschrieben. Sich daraus ergebende Handlungserfordernisse und -möglichkeiten wurden erarbeitet und in einem Fachbericht zusammengestellt.
Es hat sich gezeigt, dass im Kern aufgrund der multidisziplinären Betroffenheit auf der Emissions- und der Immissionsseite die ausschließliche Behandlung in einzelnen unvernetzten Fachressorts keinen erfolgversprechenden Lösungsansatz für den Umgang mit PFAS darstellt.
Der Fachbericht ist so angelegt, dass ausgehend von der Betrachtung der Grenz- und Richtwerte mit den daraus erwachsenden Konsequenzen zunächst die toxikologische Relevanz der EFSA-Werte an sich sowie für die Bewertung von Trinkwasser und das Ökosystem beleuchtet werden. Danach wird der Handlungs- und Regelungsbedarf der betroffenen Umweltmedien kapitelweise dargelegt.
Die wesentlichen Aussagen zu jedem Abschnitt sind in vorausgestellten Themenkästen sowie am Ende als Fazit appellativ zusammengefasst.
Die 97. UMK hat den Fachbericht zur Kenntnis genommen und einer Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zugestimmt.
Seit einigen Jahren werden zunehmend Schadensfälle und Verunreinigungen mit organischen Fluorver-bindungen (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen beziehungsweise per- and polyfluoroalkyl substances – PFAS) in Boden und Gewässern bekannt.
Die Umweltministerkonferenz hat in ihrer 87. und 88. Sitzung (TOP 25/40 bzw. TOP 25) Bund und Länder um Erarbeitung einheitlicher Vorgaben für Bewertung und Sanierung von Boden- und Gewässerverunreinigungen durch PFAS gebeten. Auf gemeinsamen Wunsch von LABO und LAWA hat der Bund die Federführung der dazu Ende 2017 eingerichteten Ad-hoc Arbeitsgruppe übernommen.
Mit diesem Leitfaden werden ein Bewertungsrahmen sowie beurteilungsrelevante Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt. Damit soll vor allem den Vollzugsbehörden Hilfestellung bei der Bewertung von PFAS-Einträgen in Gewässer oder in den Boden gegeben werden. Zusätzlich enthält der Leitfaden Maßstäbe für die Bewertung von Untersuchungsergebnissen und für Entscheidungen über gegebenenfalls erforderliche weitergehende Maßnahmen bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen.
Die Umweltministerkonferenz hat im Umlaufverfahren 64/2021 den PFAS-Leitfaden als Papier des Bundes zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.